Informationsbogen für den Einleger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, Sie mit dem Informationsbogen für den Einleger über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 € zu informieren.
Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt. Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie bisher bestehen. Deren
Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.
Den Informationsbogen für den Einleger können Sie auf unserer Internetseite abrufen oder auf Wunsch können wir Ihnen diesen gerne auch zuschicken.
Informationen erhalten Sie auf den beiden nachfolgenden Internetseiten:
www.bvr.de/Wer_wir_sind/Unsere_Sicherungseinrichtung
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenbank Erlenbach eG