Zum Jahreswechsel 2023 sind zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Auswirkungen der Inflation wie schleichende Steuererhöhungen einzudämmen. Welche finanziellen Vorteile die Neuerungen für Ihre konkrete Lebenssituation haben können, fasst Ihre Raiffeisenbank Erlenbach eG für Sie zusammen.
Gesetzliche Änderungen 2023
Steuern, Rente und Kindergeld: Das ändert sich
Das ändert sich steuerlich
Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag gilt als das zum Existenzminimum notwendige steuerfreie Einkommen. Dieser Betrag steigt für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende ab dem 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro jährlich. Bei Ehe- oder Lebenspartnern erhöht er sich insgesamt um 1.848 Euro auf 21.816 Euro.
Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wurde erhöht und entfristet. Das bedeutet für Sie, dass Sie nun 210 anstatt 120 Tage steuerlich geltend machen können. Außerdem wurde der Tagessatz auf 6 statt 5 Euro gesetzt. Damit sind nun maximal 1.260 statt 600 Euro jährlich absetzbar.
Eine weitere Neuerung: die Pauschale kann jetzt auch ohne ein häusliches Arbeitszimmer beansprucht werden.
Anpassung des Sparer- und Arbeitnehmerpauschbetrags
Der Sparerpauschbetrag, mit dem Sie jährlich Kapitaleinkünfte steuerfrei einnehmen können, ist um 199 Euro auf insgesamt 1.000 Euro gestiegen. Für Paare erhöhte er sich auf insgesamt 2.000 Euro.
Und auch der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag wird angepasst. Sie können nun jährlich Werbungskosten in Höhe von 1.230 statt 1200 Euro steuerlich geltend machen.
Freigrenze des Solidaritätszuschlags steigt
Vielleicht gehören Sie zu den etwa 90 Prozent der Bundesbevölkerung, für die der Solidaritätszuschlag seit der Teilabschaffung 2021 keine steuerliche Rolle mehr spielt? Falls Sie ihn jedoch weiterzahlen mussten, kommt nun eine Änderung auf Sie zu: Der Freibetrag steigt für Alleinstehende um 1.174 Euro auf 18.130 Euro, für Paare auf 36.260 Euro.
Anhebung des Spitzensteuersatzes
Bislang wurde der Spitzensteuersatz ab 58.597 Euro erhoben. Das ändert sich jetzt: Sie können bis zu 62.810 Euro verdienen, ohne davon betroffen zu sein.
Das ändert sich für Familien und in der sozialen Grundsicherung
Erhöhung des Kindergeldes
Das monatliche Kindergeld wurde erhöht und die Staffelung der Beträge entfällt. Wenn Sie mit Ihren Kindern in Deutschland leben und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, erhalten Sie jetzt einheitlich 250 Euro pro Kind. Für Eltern von ein oder zwei Kindern ist das ein Plus von 31 Euro, ab dem dritten Kind von 25 Euro pro Kind.
Kinderfreibetrag und -zuschlag steigen
2023 steigt der Kinderfreibetrag. Jeder Elternteil kann nun 404 Euro mehr geltend machen. Maximal sind es insgesamt 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Außerdem wurde der Kinderzuschlag auf maximal 250 Euro anstatt 229 Euro im Monat angehoben.
Das Bürgergeld ersetzt Hartz-IV
Das Bürgergeld löst das bisherige Arbeitslosengeld II, kurz Hartz-IV, ab. Die Umstellung erfolgt zweistufig im Januar und im Juli. Sind Sie alleinstehend, steigt der Regelsatz für Sie auf 502 Euro monatlich anstelle von bisher 449 Euro. Außerdem wird das Schonvermögen auf 40.000 Euro angehoben. Damit sollen Rücklagen in die Altersvorsorge besser geschützt werden.
Das ändert sich in der Kranken- und Rentenversicherung
Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Höhe eines Jahreseinkommens, das zur Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungssatzes herangezogen wird. Diese Grenze steigt ab 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Ebenso wird die Versicherungspflichtgrenze auf 66.600 Euro angehoben: Ab diesem Betrag können Sie in eine private Krankenkasse wechseln.
Rentenbeiträge komplett absetzbar
Ab 2023 können Sie sämtliche Aufwendungen für Ihre Altersversorge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Von dieser Änderung profitieren Sie zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit will der Staat eine doppelte Besteuerung der Renten verhindern. Sie entstünde mit der gleichzeitig geplanten Steuer auf Renten in der Auszahlungsphase.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird Ihnen nun bei der Krankschreibung ein Stück Zettelwirtschaft abgenommen. Anstelle der bisher üblichen drei Durchschläge für Krankenkasse, Arbeitgeber und Sie selbst erhalten Sie nur noch einen Nachweis zur eigenen Dokumentation. Die Arztpraxis schickt die Krankmeldung als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse. Diese leitet sie an den Arbeitgeber weiter.
Achtung: Sie sind weiterhin verpflichtet, sich bei Ihrem Arbeitgeber persönlich krank zu melden.
Für privat Versicherte tritt diese Änderung zunächst nicht in Kraft.
Das ändert sich beim Wohnen, bei der Energieversorgung und im Nahverkehr
Das Wohngeld wird angepasst
Die Bundesregierung erhöht das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro auf im Schnitt 370 Euro im Monat. Diese Maßnahme ist ein Teil des Entlastungspakets im Zuge der Energiekrise. Der Staat rechnet mit einer starken Zunahme an Wohngeldempfängern im Jahr 2023.
Entlastung bei CO2-Steuer für Mieter
Falls Sie zur Miete wohnen, müssen Sie nun nicht mehr allein die CO2-Kosten für das Heizen mit Öl und Erdgas tragen. Die Vermieter werden ab 2023 in einem Stufenmodell stärker beteiligt. Es gilt: je schlechter die Dämmung eines Hauses, umso mehr muss der Eigentümer anteilig zahlen.
Der Strom- und Gaspreisdeckel kommt
Offiziell zum 1. März 2023 – rückwirkend jedoch zum 1. Januar 2023 – kommt die Strom- und Gaspreisbremse. Mit ihr subventioniert der Staat die Energiepreise. In der Regel orientiert er sich hierbei an 80 Prozent der Verbrauchsmenge des Vorjahres als Basispreis. Bei Strom sind das 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, bei Gas 12 Cent und bei Erdwärme 9,5 Cent. Für alles, was darüber liegt gilt der Marktpreis.
Start des 49-Euro-Tickets
Falls Sie beruflich pendeln bzw. häufig den Öffentlichen Nahverkehr nutzen, werden Sie vermutlich von dem bundesweit geltenden 49-Euro-Ticket profitieren. Es soll voraussichtlich zum 1. April oder 1. Mai 2023 starten. Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets soll ein monatlich kündbares Abo enthalten.
Im Video: Das ändert sich 2023
Quelle: VR-NetWorld GmbH (Stand: 5. Januar 2023)
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie lediglich einen groben Überblick über die Änderungen an gesetzlichen Regelungen 2023. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilig zuständige Amt nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2023